Augen auf beim Hundekauf

Hunde werden rund 15 Jahre alt und brauchen sehr viel Aufmerksamkeit. Ein Hundekauf darf kein Spontanentscheid sein. Die Verkaufsangebote müssen sorgfältig geprüft werden, da nicht alle seriös sind.


Der illegale Hundehandel verursacht viel Leid.
Unseriöse Anbieterinnen und Anbieter verkaufen Hunde, die oft unter qualvollen Bedingungen gehalten wurden und manchmal schon beim Verkauf krank sind.
Auch darum ist wichtig, dass der Kauf eines Tieres nie ein Spontanentscheid ist. Die Anschaffung eines Hundes muss sorgfältig überlegt werden, denn diese Entscheidung hat ein Hundeleben lang Folgen.


Auf der Suche nach einem Hund sehen sich Interessierte oft im Internet um, wo neben seriösen Anbietern auch Hunde von zweifelhafter Herkunft angeboten werden. Nicht selten jedoch erlebt die Hundekäuferin/der Hundekäufer nach dem Kauf eine böse Überraschung, zum Beispiel wenn der Hund krank, schlecht sozialisiert oder übermässig ängstlich ist. Solche Probleme können auftreten, wenn man einen Hund von unklarer Herkunft erwirbt. Die Hundezucht und Aufzucht ist bei uns durch das Tierschutzgesetz so geregelt, dass gesunde Hunde von ausgeglichenem Wesen gezüchtet werden.
Wer Hunde öffentlich anbietet, z. B. auf Internetplattformen, Züchterwebseiten oder in Inseraten, muss seinen vollständigen Namen mit Adresse sowie das Herkunfts- und das Zuchtland des Hundes angeben

Vor dem Hundekauf sollte gut überlegt sein:  

  • Welcher Hund passt am besten zu Ihnen und Ihrem Lebensstil?
  • Welpe, Junghund oder Ausgewachsen? 
  • können Sie den Bedürfnissen des Hundes gerecht werden?
  • kann der Hund mit zur Arbeit oder können Sie Ihre Arbeitszeit so einteilen, dass der Hund nicht den ganzen Tag alleine ist?
  • sind alle Familienmitglieder einverstanden, dass ein Hund ins Leben einziehen soll?
  • ist der Vermieter ectr. damit einverstanden?
  • haben Sie eine Aufsicht für den Hund wenn Sie einmal in den Urlaub fahren, oder planen sie den Hund in den Urlaub mit ein? 
  • haben Sie auch die Kosten für Futter, Tierarzt ectr berücksichtigt?